Terms & Conditions / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EPU, Gewerbe: „Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventagentur)“

The Rabbit – Children’s Party Atelier (auch Auftragnehmer genannt) ist ein Kinderpartyorganisator in Wien mit der Prämisse, maßgeschneiderte Dienstleistungen passend für die Bedürfnisse des Kindes, der Eltern, Familie und Freunde zu erbringen und Kinderfeste bzw. Kinderparties zu organisieren und durchzuführen. Um eine erfolgreiche Party zu gewährleisten und auch für Änderungen soweit wie möglich vorzuplanen und durchzuführen, ist eine solide Planung notwendig.

Denn “Kinderparties sind etwas ganz Besonderes“ und The Rabbit – Children’s Party Atelier möchte mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) diese besonderen Momente ermöglichen.

Bei Auftragsbestätigung stimmt der Auftraggeber, also einer der beiden Elternteile, oder einer der beiden Erziehungsberechtigten, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, zu. Um sicherzustellen, dass die AGB vom Auftraggeber auch verstanden werden, wird The Rabbit – Children’s Party Atelier diese vorab mit den Eltern gemeinsam durchlesen und allfällige Fragen werden mit dem Auftraggeber erläutert.

I. Leistungen

Der Ablauf vor und nach Angebotsfixierung ist vor allem bei Kinderparties sehr wichtig, da es Änderungen geben kann. The Rabbit – Children’s Party Atelier möchte hier die Balance zwischen Flexibilität und gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen:

  1. The Rabbit – Children’s Party Atelier (Auftragnehmer) wird nach einem kostenlosen Erstgespräch einen Kostenvoranschlag legen. Bei Interesse erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot, dessen Teil diese AGB sind. Stimmt der Auftraggeber dem Angebot schriftlich zu, wobei die Übermittlung einer E-Mail an den Auftragnehmer therabbit@childrensparties.at ausreicht, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
  2. Angebote des Auftragnehmers sind, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, eine Wochen lang, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gültig. Wird ein Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen des Angebots beim Auftragnehmer maßgeblich.
  3. Der Auftragnehmer erstellt gemeinsam mit dem Angebot einen schriftlichen Budgetrahmen. Ändern sich die vom Auftraggeber ursprünglich in Auftrag gegebenen Leistungen, so geht eine allfällige damit verbundene Änderung des Preises zu Lasten bzw. zu Gunsten des Auftraggebers. Änderungen von bis zu 20 % des angebotenen Preises hat der Auftraggeber zu tragen und werden im Budgetplan entsprechend eingebaut und dem Auftraggeber übermittelt.

II. Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss per E-Mail

  1. Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Als Verbraucher hat der Auftraggeber das Recht, von dem geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Vertrag in den Räumlichkeiten des Auftraggebers abgeschlossen wurde.
  2. Für den Rücktritt genügt eine formlose Nachricht an den Auftragnehmer, E-Mail: therabbit@childrensparties.at. Die Frist beginnt ab dem Abschluss des Vertrages. Für die Wahrung der Frist genügt das Absenden der Erklärung über den Rücktritt binnen 14 Tagen ab Unterfertigung des Auftrages.
  3. Wenn der Auftraggeber erklärt, dass es sein ausdrücklicher Wunsch ist, dass der Auftragnehmer noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der in Auftrag gegebenen Dienstleistungen beginnt, entfällt auch das Rücktrittsrecht des Auftraggebers, sofern der Vertrag im Fernabsatz (per E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers geschlossen wurde und die Dienstleistungen bis dahin bereits vollständig erbracht wurden. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, das vereinbarte Honorar für die erbrachten Leistungen zu bezahlen.
  4. Wenn der Auftraggeber erklärt, dass es sein ausdrücklicher Wunsch ist, dass der Auftragnehmer noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der in Auftrag gegebenen Dienstleistungen beginnt und hat der Auftragnehmer seine Dienstleistungen bis zum Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist nicht vollständig erbracht, verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall, dass er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, das bis dahin angefallene Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen, also anteilig, zu bezahlen.
  5. Der Auftraggeber ist ungeachtet seines Rücktrittsrechtes verpflichtet, Kosten die nicht mehr zurückerstattet werden können, also insbesondere solche für Material, Dekoration, Geschenkartikel, in voller Höhe zu tragen, wobei der Auftragnehmer auf Wunsch entsprechende Belege in Kopie vorlegen wird.

III. Leistungen – Externer Dienstleister

Von den Dienstleistungen des Auftragnehmers ist auch die Vermittlung von Drittanbietern, wie Caterer, Clowns, Facepainters, Hotels, Kinder-Party-Locations, umfasst.

  1. Der Auftragnehmer übernimmt lediglich die Vermittlung von Drittleistungen. Wünscht dies der Auftraggeber, wird der Auftragnehmer gegen Bezahlung eines Pauschalhonorars (im Angebot fixiert) Kostenvoranschläge externer Dienstleister einholen. Diese Angebote werden je nach den Bedürfnissen des Auftraggebers in einer Auswahlliste zusammengefasst präsentiert und besprochen. Der Auftragnehmer wird Angebote und Kontaktdaten der externen Dienstleister an den Auftraggeber weiterleiten. Die Erteilung der Beauftragung eines externen Dienstleisters liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
  2. Beauftragt der Auftraggeber einen oder mehrere dieser externen Dienstleister, entsteht lediglich zwischen diesen beiden eine Geschäftsbeziehung bzw. kommt nur zwischen diesen ein Vertrag zustande. Mit der Vermittlung durch den Auftragnehmer kommt somit kein Vertragsverhältnis zwischen diesem und dem Auftraggeber hinsichtlich der externen Dienstleister zustande. Die Leistungen des externen Dienstleisters sind vom Auftraggeber entsprechend seiner vertraglichen Vereinbarung direkt von diesem zu bezahlen. Der Auftragnehmer wird im eigenen Namen keine Rechnungen externer Dienstleister bezahlen.
  3. Bei Party-Locations, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet,
    • die vom Auftragnehmer vermittelten und vom Auftraggeber beauftragten Personen (insbesondere Clowns, Caterer) zur Vorbereitung und Durchführung der Dienstleistungen Zutritt zu gewähren. Der Auftragnehmer kann als lokaler Koordinator fungieren, sofern dies im Vertrag vereinbart ist,
    • sicherzustellen, dass die Party-Location für die vertraglich vereinbarten Aktivitäten sicher ist. Sicher ist eine Party Location beispielsweise dann, wenn Wendeltreppen kindergerecht gesichert und gesperrt sind, Schwimmbäder mit einem Zaun abgesichert wurden, keine Kleintiere auch zu deren eigener Sicherheit teilnehmen, keine scharfen Kanten an Tischen die Sicherheit der Kinder beeinträchtigen,
    • bei Änderung der Party-Location den Auftragnehmer zeitnahe (mindestens 8 Tage vor der Party) zu informieren-,
    • Entspricht die geänderte Party-Location nicht den Sicherheitsanforderungen, siehe Ausführungen in 3.b), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle jedenfalls aber zur anteiligen Bezahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Den Auftragnehmer trifft für den Fall der Auflösung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber jedenfalls keine Haftung für den Auftraggeber allenfalls entstehende Nachteile.

IV. Informationsübermittlung

“Die wichtigsten Gäste auf einer Kinderparty sind Kinder”. Insofern ist es für eine gelungene Party wichtig, dass der Auftraggeber Informationen zur Anzahl der Gäste, Gesundheitszustand und spezielle Bedürfnisse der Kinder dem Auftragnehmer zeitnah übermittelt, die notwendig sind, um den Auftrag dem Auftragnehmer gegenüber erfüllen zu können.

  1. Um einen Kostenvoranschlag erstellen und in weiterer Folge ein Angebot legen zu können, übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Informationen:
- Anzahl der Kinder
- Alter der Kinder 
- Anzahl der Erwachsenen, die auf der Party dabei sein werden
- besondere Wünsche hinsichtlich Nahrungsmittel und Nahrungsmittelunverträglichkeiten, wie insbesondere Allergien, Diabetes.
  2. Ändern sich diese Informationen, verpflichtet sich der Auftraggeber Änderungen unmittelbar, jedoch spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Party dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Information ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 48 Stunden beim Auftragnehmer einlangt. Für den Fall, dass der Auftragnehmer von diesen Änderungen nicht rechtzeitig informiert wird, und vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer bereits beauftragt wurde, steht ihm das Recht zu, den Vertrag aufzulösen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Für bis dahin erbrachte Dienstleistungen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer das vereinbarte Honorar anteilig zu zahlen.
  3. Insoweit sich Änderungen der persönlichen Daten des Auftraggebers ergeben, ersucht der Auftragnehmer um entsprechende Bekanntgabe der geänderten Daten.

V. Aufsichtspflicht

“Kinderparties sollen Spaß sein; in einem sicheren Rahmen”. The Rabbit – Children’s Party Atelier möchte auch hier, gemeinsam mit den Eltern sicherstellen, dass die wichtigsten Gäste in einem kindergerechten Rahmen feiern:

  1. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Aufsichtspflicht. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für eine angemessene Aufsichtspflicht während der gesamten Dauer der Party (wie im Anbot festgelegt). Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass je nach Gästekinderzahl auch eine entsprechende Aufsicht durch Erwachsene gewährleistet ist, und zwar 
- bis zu 8 Kinder, 2 Erwachsene – bis zu 10 Kinder, 3 Erwachsene – bis zu 12 Kinder, 4 Erwachsene
  2. Um die Sicherheit der Kinder und den Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Kinder während der Party den Aufforderungen bzw. Anweisungen der Aufsichtspersonen nachkommen.
  3. Ändern sich während der Party die vertraglich vereinbarten Abläufe der Dienstleistungen, und sind diese nicht vom Auftragnehmer zu verantworten bzw. fallen diese nicht in die Sphäre des Auftragnehmers, ist dieser berechtigt, seine Dienstleistungen einseitig anzupassen, abzuändern, Teile davon nicht zu erbringen oder auch sämtliche noch verbleibenden Dienstleistungen einzustellen. Der Auftraggeber ist ungeachtet dessen jedoch verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Honorar zur Gänze zu bezahlen.

VI. Honorar und Zahlung

The Rabbit – Children’s Party Atelier bietet maßgeschneiderte, flexible und zeitnahe Dienstleistungen an und bedankt sich für eine prompte Erledigung seiner Forderungen.

  1. Preise verstehen sich netto (Kleinunternehmerregelung), also ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Barauslagen, wie auszulegende Reisespesen (insbesondere bei umfangreichen Dekorationen, Geschenken), sind im vereinbarten Honorar grundsätzlich nicht enthalten und werden durch Vorlage von Rechnungen gesondert berechnet mit Vorlage der Rechnungen.
  3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift (Banküberweisung) maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung, Euro, zu leisten.
  4. Der Aufragnehmer verpflichtet sich 50% des Angebotsbetrages innerhalb von 14 Wochentagen nach schriftlichem Abschlusses des Vertrages zu bezahlen. Wird die Anzahlung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen. Der Auftraggeber ist jedenfalls verpflichtet, die restlichen 50% des Angebotsbetrages innerhalb von 8 Wochentagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Auftragsnehmers zu übermitteln lautend auf Doris Zeibig – Walker (Bankdetails auf Rechnung).
  5. Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt für jede Mahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 12,– in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. (0.3% p.m.) in Rechnung zu stellen.

VII. Stornobedingungen

Stornierungen durch den Auftraggeber können passieren. Auch hier versucht The Party – Children’s Party Atelier eine amikale Lösung für beide Vertragspartner zu finden:

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, schriftlich ausschließlich per E-Mail zu beenden. Stornierungen per SMS, WhatsApp, Telefon oder andere Kommunikationsmittel entfalten keine Rechtswirksamkeit.
  2. Bei der Stornierung sind folgende Regeln, vorbehaltlich des gesetzlichen Rücktrittsrechts gemäß Punkt 2 oben, zu berücksichtigen:
    1. Wird die Veranstaltung weniger als 1 bis 7 Tage vor Veranstaltungstag vom Auftraggeber storniert, steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Kostenersatz zu. Allerdings gilt bei Krankheit des Kindes des Auftraggebers, für welches die Dienstleistungen des Auftragnehmers beauftragt wurden, Folgendes: nach Vorlage eines ärztlichen Attests des Kindes des Auftraggebers (Name, Datum) spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der erfolgten Stornierung und schriftlicher Verpflichtung des Auftragnehmers, die Veranstaltung zu einem anderen Zeitpunkt, der innerhalb von drei Monaten nach der ursprünglichen Party Datum liegen muss, nachzuholen, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Wird das ärztliche Attest nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, hat die Stornierung keine Rechtwirksamkeit. Für die Rechtzeitigkeit der Vorlage des Attests ist es maßgeblich, dass diese am letzten Tag der Frist beim Auftragnehmer eingeht.
    2. Wird die Veranstaltung zwischen 8-14 Tage vor dem Veranstaltungstag vom Auftraggeber storniert, trägt der Auftraggeber 80 % der Kosten (sowohl jene Kosten die nicht mehr zurückerstattet werden können, also insbesondere solche für Material, Dekoration, Geschenkartikel, als auch Honorarkosten wie Locationberatung, Vermittlung von externen Dienstleistern, etc; bei 15-21 Tagen 60% der Kosten und bei 20-28 Tagen 40% der Kosten.
  3. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, dass externe Dienstleister über eine Absage bzw. Stornierung einer Party informiert werden. Den Auftragnehmer trifft diesbezüglich keine Verpflichtung und auch keine Haftung.
  4. Für den Fall, dass der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vor Beginn der Ausführungen der Dienstleistungen beendet, hat der Auftraggeber das Recht auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge, ausgenommen jener Kosten, die nicht mehr zurückerstattet werden können, also insbesondere solche für Material, Dekoration, Geschenkartikel, als auch Honorarkosten (Locationberatung, Vermittlung von externen Drittleistern, etc.) .
  5. Wird die vereinbarte Anzahlung von 50% (siehe 6.4) nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder überhaupt nicht bezahlt, steht dem Auftragnehmer das Recht zur Beendigung des Vertrages zu. Der Auftragnehmer hat trotz erklärter Beendigung Anspruch auf das vereinbarte Entgelt in voller Höhe.

VIII. Gewährleistung und Haftung

Eine Kinderparty soll Freude machen. The Rabbit – Children’s Party Atelier möchte den Abwicklungsablauf, im Fall eines Schadens so klar wie möglich halten um den Vertragspartner diese Freude nicht zu trüben.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet er sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und, sofern vom Auftraggeber gewünscht, die Koordinierung externer Dienstleistern.
  2. Der Auftragnehmer leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für die vertraglich vereinbarten Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder ausdrücklichen Anweisungen des Auftragnehmers verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die während der Party auftreten, es sei denn der Auftragnehmer hat diese grob schuldhaft verursacht. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für durch externe Dienstleister verursachte Schäden.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen externer Dienstleister. Der Auftragnehmer kann für Leistungen und Schäden Dritter nicht zur Haftung herangezogen werden.
  5. Force Majeur – Höhere Gewalt, dabei handelt es sich um unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse (Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter aber auch Brand, Streiks, Verkehrsunfälle): Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet seine Dienstleistung durchzuführen, wenn unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung derselben unmöglich machen. Der Auftragnehmer hat das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen aufzulösen. Dem Auftraggeber sind bereits geleistete Zahlungen zu erstatten, davon ausgenommen sind nicht zurückzahlbare Beträge, wie insbesondere Materialkosten, Dekoration, Geschenke.

IX. Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über das Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten 
über die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses und über vorvertragliche Ansprüche sind die sachlich zuständigen Gerichte im Sprengel des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien zuständig. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
  2. Die vorliegenden AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Zur Vermeidung von sprachlichen Auslegungsschwierigkeiten wird vereinbart, dass ausschließlich der deutsche Text Rechtsverbindlichkeit aufweist und die englische Fassung lediglich eine Übersetzung darstellt.

X. Datenschutz

Kinderparties sind eine private Veranstaltung die im Rahmen von Familie und Freunden gefeiert werden. Im Sinne des Schutzes Ihrer Daten hat The Rabbit – Children’s Party Atelier seinen Datenschutz strukturiert:

  1. Datenschutz:
    1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die ab 25.5.2018 geltendenden Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs Gesetzes 2018, bezüglich der Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung seiner vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
    2. Dem Auftraggeber wurde bekannt gegeben, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers oder zu den mit dem Vertrag vereinbarten Zwecke, oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegt, erhebt und verarbeitet – dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere werden personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind oder die der Auftraggeber dem Auftragnehmer freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
  2. Datensicherheit:
    1. Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und 
technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.
    2. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer über das Internet bekannt gibt, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.
    3. Der Auftragnehmer übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht vom Auftragnehmer verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (z.B. Hackangriff auf Email- Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).
  3. Rechte der betroffenen Person:
    1. Als Vertragspartner bzw. generell als Betroffener hat der Auftraggeber jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.
    2. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen.
    3. Die Ausübung der genannten Rechte kann durch schriftliche Mitteilung an die folgende E- Mail Adresse therabbit@childrensparties.at, oder per Einschreiben an folgende Adresse erfolgen: Doris Zeibig Walker, Gumpendorfer Straße 10-12, 17, 1060 Wien, Österreich.
    4. Wenn der Auftraggeber der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtliche Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.
    5. Bei in Anspruchnahme von externen Dienstleistungen (insbesondere Clowns, Facepainter, Photographen) wird nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftraggeber, Vorname und Alter des Geburtstagskindes im Vorhinein weitergegeben zwecks entsprechender Vorbereitung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen.
    6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Videos von Parties zu veröffentlichen, insbesondere nicht auf seiner aktuellen Homepage, www.childrensparties.at, zu oder für Marketingzwecke zu verwenden. Ausgenommen hiervon sind explizit vom Auftraggeber freigegebene Fotos, die Dekoration, Essen, Bastelarbeiten, und Leistungen von externen Dienstleistern betreffen. Diese Abbildungen werden dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese Fotos dürfen nicht die Ablichtung von Kindern oder Erwachsenen beinhalten. Sofern der Auftraggeber nachweist, die diesbezügliche zeitlich unbeschränkte Zustimmung der betroffenen Kinder bzw. Personen erhalten zu haben, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, diese Abbildungen zu veröffentlichen. Stellen sich die Informationen durch den Auftraggeber als unrichtig heraus, wird dieser den Auftraggeber schad- und klaglos halten.
    7. Beauftragt der Auftraggeber externe Dienstleister, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Verwendung von Fotos und Videomaterial direkt mit diesem zu vereinbaren.

XI. Nebenabreden / Schriftform

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritte, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  3. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Falle vereinbaren die Parteien schon jetzt die Geltung der wirksamen Bestimmung, welche der zu ersetzenden und den Interessen der Parteien weitestgehend entspricht.
  4. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift unter den AGB, diese erhalten, gelesen und verstanden zu haben und mit dem Inhalt der AGB einverstanden zu sein. Der Auftraggeber erhält eine Kopie der AGB.